Aus der Gemeindevertretung vom 10.2.2020

Antrag zum TOP „Kiesabbau am Götzner Rheinhof“:

Aufgrund der für Götzis problematischen Entwicklungen im Projekt Kiesabbau/Aushubdeponie auf dem Götzner Rheinhof gemeinsam mit der Gemeinde Altach wird der Grundsatzbeschluss der GV Götzis zu diesem Projekt aus dem Jahre 2019 wie folgt erweitert:

  1. Die MG Götzis stimmt dem Abbau von Kies und der Deponie von Aushub auf dem Götzner Rheinhof grundsätzlich zu.
  2. Für die Konkretisierung dieses Generationenprojektes wird eine professionelle Projektbegleitung (sachbezogene und rechtliche Beratung) seitens der MG Götzis installiert.
    (Im Zusammenhang mit einer rechtlich korrekten Vorgangsweise wird auch die Rechtskonformität des bisher von Altach betriebenen Projekts, speziell auch im Hinblick auf mögliche Anfechtungen der Vergabe durch andere Interessenten, bewertet).
  3. Interessierte Unternehmen aus unsrer Region erhalten die Möglichkeit zum Einbringen alternativer Projektvorschläge für Kiesabbau und Deponie.
  4. Das Projekt mit der Gemeinde Altach und allfällige Alternativen werden auf Umsetzbarkeit und Plausibilität geprüft.
  5. Kriterien für die definitive Entscheidung für ein umsetzbares Projekt sind:
    – Wahrung der Interessen der MG Götzis als Besitzerin (Erlöse; Qualität der Bedingungen für die Landwirtschaft auf dem Götzner Rheinhof während der Projektlaufzeit und danach)
    – Ausmaß der Wertschöpfung in der Region (Arbeitsplätze, …)
    – Umweltbedingungen (Grundwasserbelastung, Verkehrsbelastungen, Schadstoff-, CO2-Emissionen, Flächeninanspruchnahme, Lärm, Staub, Bodenbelastung, optische Beeinträchtigung, Qualitätsminderung im Naturschutz- und Erholungsgebiet, Beeinträchtigungen für Flora und Fauna, …).

Begründung des Antrags aus GLG-Sicht:

Vor der VA in Altach haben wir diesen Grundsatzbeschluss gefasst

„Die Marktgemeinde Götzis bekennt sich zur regionalen Zusammenarbeit. Sie stimmt dem gemeinsamen Kiesabbauprojekt mit der Gemeinde Altach auf den Grundstücken des Gutshofes Rheinau grundsätzlich zu. Die Details für den Abbau sind zwischen den Gemeinden vertraglich zu regeln.“

Grundsätzlich heißt für uns, dass wir mit dem gemeinsamen Kiesabbau einverstanden sind, wenn die Details mit den Gemeinde Altach geregelt werden können. Dies sehen wir momentan aus mehreren Gründen in Frage gestellt:

  • Ein Stolperstein zu einer solchen Regelung war und ist in unseren Augen der bekannte Gemeindevertretungsbeschluss der Gemeinde Altach, den Kiesabbau zu beginnen und – wenn es keine Lösung mit der Asfinag gibt, in 5 Jahren einzustellen.  Mittlerweile wurde aber bekannt, dass sowohl das Land, wie auch die Gemeinde Altach schon im März, bzw Juni 2019 von der Asfinag informiert wurden, dass „ ein Autobahnanschluss für einen eingeschränkten Personenkreis bzw. Privatbetrieb unzulässig ist“. Laut Asfinag wäre ein solcher Anschluss nur mit dem Projekt Rhesi im öffentlichen Interesse – allerdings kommt die 2. Bauphase frühestens Mitte oder Ende der 2030er-Jahre und selbst dann ist nur eine provisorische Auffahrt für eineinhalb Jahre notwendig. Es ist daher nicht anzunehmen, dass die versprochene Verkehrslösung Altach in der geforderten Frist umgesetzt werden kann. So gesehen hat sich die Sachlage rund um den Kiesabbau für uns grundlegend verändert.
  • Die Gemeinde Altach hat nach Absprache mit Götzis im November 2018 um Erweiterung des Abbaufeldes Sauwinkel Kies – und Sandabbau (Nassbaggerung) und um Wiederverfüllung angesucht. In der bestehenden „Kiesgruppe“ nicht kommuniziert wurde allerdings die Eingabe der Gemeinde Altach vom Juli 2019, den bestehenden Antrag dahingehend einzuschränken, dass die Aufbereitung und Verarbeitung des gewonnenen Materials ausschließlich durch das Kieswerk der Fa Kopf Kies und Beton Gmbh erfolgen dürfe. Diese Einschränkung war unseres Wissens mit Götzis nicht abgesprochen.
  • Wie wir alle wissen, gibt es auch noch keine Einigung über die finanzielle Seite. Götzis hat das erste Angebot von Altach, den Gewinn 80:20 auf Altach und Götzis aufzuteilen abgelehnt. Dem Götzner Angebot die Aufteilung mit 70% für Götzis und 30% für Altach hat Altach abgelehnt. In sämtlichen Veranstaltungen und Broschüren zur Volksabstimmung sprach der Altacher Bürgermeister unwidersprochen von einer Aufteilung im Verhältnis von 50: 50. Dies wiederum ist für uns nicht nachvollziehbar. 

All diese Ungereimtheiten haben uns zum heutigen Tagesordnungspunkt bewogen, weil wir der Meinung sind, dass es an der Zeit ist, wichtige Fragen zu klären und wir endlich damit anfangen sollten. Es war auch für uns bislang klar, dass die Gemeinde Altach der logische Partner dieses Projekt ist.  Dies sehen wir schon allein durch die oben aufgezählten Gründe in Frage gestellt. Andere Fragen kommen noch dazu:

  • Muss ein Projekt in dieser Größenordnung nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Wenn ja, dann kann eine allfällige Einigung mit der Gemeinde Altach bei der Aufsichtsbehörde eingeklagt werden. Es ist daher aus unserer Sicht dringend notwendig, diesen Sachverhalt rechtlich zu klären.
  • Und wenn es rechtlich möglich ist, das Projekt mit Altach durchzuführen, bleibt immer noch die Frage, warum Altach als Betreiber mehr als die anfallenden Kosten und einen üblichen Anteil am Gewinn erhalten soll. Als Vertreter der Gemeinde Götzis sehen wir uns an das Gemeindegesetz gebunden. § 70 „Das Gemeindevermögen ist möglichst ohne Beeinträchtigung in der Substanz zu erhalten und, soweit es sich um ertragsfähiges Vermögen handelt, nutzbringend zu verwalten.“ 

Wenn es zu keiner Einigung kommt – aus welchen Gründen auch immer – ergibt sich daraus die Frage:

  • Ist es für die Gemeinde Götzis vorstellbar, das Projekt Kiesabbau auch ohne die Gemeinde Altach durchzuführen?   – und 
  • Gibt es schon offizielle Anfragen anderer Unternehmen, die an diesem Projekt interessiert sind und an Konzepten arbeiten?
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