Verbesserung der Situation von Flüchtenden

ÖVP/GLG/NEOS-Antrag gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz

Den unterzeichnenden Fraktionen ist es ein Anliegen, ein gemeinsames Zeichen zur Verbesserung der Situation von Flüchtenden zu setzen. Als Soforthilfe wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert, die Finanzmittel zu erhöhen, um vor Ort rasch Hilfe leisten zu können.
 
Zudem unterstreichen die unterzeichnenden Fraktionen die Absicht, im Sinne der europäischen Werte und der Solidarität mit Griechenland, unbegleitete minderjährige Schutzsuchende, Familien, Frauen und andere vulnerable Personengruppen nach einem nachvollziehbaren Konzept und mit festgelegten Rahmenbedingungen aufzunehmen. Diese Verteilung soll nach Maßgabe der Möglichkeiten der Gemeinde erfolgen und in enger Abstimmung mit dieser abgestimmt werden.
 
Dazu soll der Bürgermeister den von der Gemeindevertretung beschlossenen Resolutionsantrag an die österreichische Bundesregierung, die Landesregierung sowie an Nationalrat und Bundesrat übermitteln.

In diesem Sinne stellen die unterzeichnenden Fraktionen den Antrag, dass die Gemeindevertretung Folgendes beschließen möge:

  1. Die Gemeindevertretung appelliert an die österreichische Bundesregierung, eine weitere Erhöhung der finanziellen Sofortmaßnahmen zu tätigen, um vor Ort direkt Hilfestellung leisten zu können.
  2. Die Gemeindevertretung richtet folgenden Resolutionsantrag an die österreichische Bundesregierung: „Die österreichische Bundesregierung soll sich zusätzlich für einen funktionierenden EU-Verteilungsschlüssel für Schutzsuchende sowie für eine gesamteuropäische Asylstrategie, die eine gerechte, faire und geordnete Verteilung von Schutzsuchenden ermöglicht, einsetzen.“
  3. Die Gemeindevertretung fordert die österreichische Bundesregierung auf, im Sinne der europäischen Werte und der Solidarität mit Griechenland unbegleitete minderjährige Schutzsuchende, Familien, Frauen und andere vulnerable Personengruppen nach einem nachvollziehbaren Konzept mit festgelegten Rahmenbedingungen aufzunehmen und auf jene Gemeinden zu verteilen, die bereit sind, ihnen Obdach, Hilfe und Perspektiven auf ein Leben ohne Angst vor Gewalt, Hunger und Verrohung zu bieten. Diese Verteilung soll nach Maßgabe der Möglichkeiten der Gemeinden und in enger Abstimmung mit diesen akkordiert werden.
  4. Der Bürgermeister wird von der Gemeindevertretung beauftragt, diesenResolutionsantrag an die österreichische Bundesregierung, die Landesregierung sowie an Nationalrat und Bundesrat zu übermitteln.

Der Antrag wurde am 31.5.2021 gegen die Stimme der FP angenommen, die nur Punkt 1 zustimmen konnte.

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