Kiesabbau

Dieses Thema ist für uns insofern erledigt, als dass jetzt Juristen am Zug sind. Altach ist der Meinung, dass mit dem Abbaubescheid auch die Aufteilung der Erlöse im Verhältnis 50:50 geregelt ist und lässt dies bei der BH Feldkirch erheben. Wir können dieser Meinung nicht folgen, da noch keine vertragliche Einigung bezüglich der Aufteilung der Erlöse vorliegt und der Grundsatzbeschluss zum gemeinsamen Kiesabbau im Sommer letzten Jahres aufgehoben wurde. Daher bemüht sich die Marktgemeinde Götzis als Grundbesitzerin um die Übernahme des Bescheids. Bis dies alles rechtlich geklärt ist, bleibt der Kies im Boden – die Erlöse allerdings auch

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