BH soll den Beschluss zur Gründung der Kies-GmbH prüfen
Nachden BGM Böhmwalder mit minimalster Mehrheit der ÖVP und SPÖ Stimmen den Beschluss zum Kiesdeal noch kurz vor den Wahlen durchdrückte, haben die anderen Parteien GLG, BBG, NEOS und FPÖ ein Aufsichtsbeschwerde bei der BH Feldkirch eingebracht.
Es besteht der dringende Verdacht, dass der beschlossene Vertrag gegen § 3 und § 71 Abs. 1 des GG verstoßen.
§ 3) Grundsätze
(1)Die Aufgaben der Gemeinde sind nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu besorgen. Auf den Schutz der Umwelt zur Erhaltung der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen ist Bedacht zu nehmen.
§ 71) Wirtschaftliche Unternehmungen
(1)Die Gemeinde darf eine wirtschaftliche Unternehmung nur betreiben, wenn dies den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht. Diesen Grundsätzen entspricht der Betrieb einer wirtschaftlichen Unternehmung durch die Gemeinde insbesondere nicht, wenn
a) die Unternehmung zur Befriedigung eines Bedarfes der Bevölkerung der Gemeinde nicht erforderlich ist;
b) der Zweck der Unternehmung in gleicher Weise durch einen anderen erfüllt wird oder voraussichtlich erfüllt werden kann;
c) die Art und der Umfang der Unternehmung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen.
Hier die Aufsichtsbeschwerde als PDF: